Bahnhof und Ruckhalde

Die Frage der Endstation

Auch wenn sich der Gemeinderat von St. Gallen 1886 vertraglich zur Subvention des Unternehmens verpflichtet hatte, und auch wenn damals von einem Endpunkt im Bereich des Bahnhofs gesprochen worden war - als es konkret wurde, wurde es auch schwierig.

Inzwischen war der Verkehr im Bereich der Leonhardkreuzung stark gewachsen und die Stadt

wollte diesen neuralgisch gewordenen Punkt nicht durch eine zusätzliche Bahnlinie belasten. Sie schlug vor, mit der Schmalspurbahn mittels einer dritten Schiene in die Normalspur und in den Normalspur-Bahnhof einzufahren. So etwas wäre technisch zwar machbar gewesen, aber die V.S.B. winkten vehement ab. Die Verhandlungen mit dem Gemeinderat und den V.S.B. über die Führung des Trasses im Bereich des Bahnhofes zogen sich danach bis 1888 hin. Von St. Leonhard bis zum Endpunkt zwischen dem 1977 abgebrochenen Rathaus und dem heutigen Bahnhofsgebäude gehörte der benötigte Boden mitsamt dem Bahnhofplatz den V.S.B. und der Stadt. Erst nach Intervention des Baudepartementes des Kantons St. Gallen wie auch des Eidg. Post- und Eisenbahndepartementes und nach vielen gescheiterten Varianten gestatteten die Eigentümer der Appenzeller Strassenbahn (A.St.) per Vertrag die Erstellung eines Einsteigeplatzes und der dafür unbedingt nötigen Gleisanlagen samt einem Wasserkran und einer Perronüberdachung.

Die „befohlene“ Linienführung lag zudem zum Teil auf dem Irabach, der dafür eingedeckt werden musste.

Ruckhalde

Für die Bewältigung der Höhendifferenz von rund 80 m ab Abzweigung Vonwilbrücke bis zum Nest war die Anlage einer Zahnstangenrampe mit Wendekurve in der Ruckhalde geplant. Diese kam in das sogenannte Fürer‘sche Gut zu liegen. Man beschloss, die ganze Liegenschaft mit 57‘600 m2 zum stolzen Preis von 60‘000 Franken zu erwerben. Das für den Bahnbau nicht verwendete Land wurde einstweilen, mit der in den Geschäftsberichten öfters bekundeten Absicht eines gelegentlichen Weiterverkaufs, verpachtet. - Erst fast hundert Jahre später, nämlich 1982, wurde das Land innerhalb der Kurve (13‘673 m2) der Politischen Gemeinde St. Gallen verkauft. Die Parzelle oberhalb der Kurve wurde auf Empfehlung des Bundesamtes für Verkehr im SGA-Besitz belassen, um eine Gefährdung des Trasses durch eine Überbauung zu verhindern.

 

Kaum war am 7. September 1887 die Gründung der A.St. erfolgt, wurden noch im gleichen Monat die Erdarbeiten an der Ruckhalde aufgenommen. Von November 1887 bis Ende April 1888 mussten sie jedoch wieder ruhen, weil man befürchtete, dass das an der wasserreichen und lehmigen Halde auszuhebende und in die Dämme einzubauende Erdmaterial gefrieren und im Frühling danach abrutschen könnte.

Schon im Verlaufe des Jahres 1888 wurde über die Oberstrasse eine Eisenbrücke montiert. Im Frühjahr 1889, nach Abschluss der Querelen um den Bahnhof (im Herbst 1888) konnte unter Einsatz der ersten gelieferten Lokomotive als Baulokomotive die Ruckhaldenstrecke zügig vollendet werden.

Die Ruckhaldenkurve war nun in ihrer kühnen Anlage mit einem Kurvenradius von 30 m in der Zahnstange bei gleichzeitiger Steigung von 90%o - ein eisenbahntechnisches Wunderwerk und war es geblieben, bis es 2018 verschwand.